Recht & Zaun: Was muss ich vor dem Zaunbau beachten?
Immer wieder melden sich bei uns verunsicherte Interessenten, welcher Zaun mit welcher Höhe überhaupt errichtet werden darf. Grundsätzlich ist dies eine Frage des Nachbarschaftsrecht, das sich aus verschiedensten Gesetzen und Regelungen, wie bspw. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den einzelnen Gesetzen zum Nachbarschaftsrecht der Bundesländer zusammensetzt. Im Nachbarschaftsrecht werden auch sämtliche Fragen über die Behandlung von Grundstücksgrenzen behandelt. Wir empfehlen Ihnen vor Auftragsvergabe sich beim örtlichen Bauamt über die Regelungen zu Einfriedungen bzw. Zaunanlagen zu informieren. Bei rechtlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Fachanwalt.
Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen mit passenden Antworten zum Thema “Recht & Zaun” zusammengestellt.
Darf ich einfach so einen Zaun bauen (lassen)?
Generell darf jeder Eigentümer eines Grundstücks mit diesem nach Belieben verfahren und somit auch einen Zaun unter ggf. bestimmten Bedingungen oder Einschränkungen bauen (lassen) (vgl. § 903 BGB). Je nach Bundesland und Kommune können die Regelungen unterschiedlich ausfallen. In manchen Kommunen kann es sogar sein, dass nur bestimmte Zaunarten installiert werden dürfen. Außerorts in der freien Landschaft ist es nicht erlaubt einfach so einen Zaun zu bauen – hier ist es aufgrund naturschutzrechtlichen Bestimmungen verboten. Bei Wohnungseigentumsanlagen müssen alle anderen Eigentümer bei der Errichtung der Zaunanlage zustimmen.
Welche Abstände müssen zur Grenze des Nachbarn eingehalten werden?
Grundsätzlich kann man einen Gartenzaun ohne Abstand entlang der eigenen Grenze zum Nachbarn errichten. Wichtig ist, dass der Zaun die Grenze nicht überschreitet, da es sich sonst um eine Grenzeinrichtung handelt, die das Einverständnis des Nachbarn erfordert (vgl. § 921 BGB). Anders verhält es sich bei einem Zaun, der als Abgrenzung zu einer öffentlichen Straße dient: Hier müssen aufgrund der Verkehrssicherheit landesrechtliche oder kommunale Bestimmungen eingehalten werden. Eine Einschränkung gibt es jedoch: Überschreitet der Zaun eine Höhe von 150 cm, so muss der Zaun um die Differenz zwischen tatsächlicher Zaunhöhe und den 150 cm in das Grundstücksinnere eingerückt werden.
Wann ist der Nachbar zum gemeinschaftlichen Unterhalt des Zauns verpflichtet?
Wird der Zaun mit dem Einverständnis des Nachbarn auch auf seinem Grundstück gebaut, so sind beide zur Nutzung berechtigt und auch beide zum gemeinsamen Unterhalt, wie Streicharbeiten oder Reparaturen, verpflichtet (§ 921 BGB). Ohne der Zustimmung des Anderen ist aber eine Veränderung oder gar Beseitigung der Zaunanlage nicht erlaubt. Wenn ein Nachbar selbstständig einen Zaun ohne Einwilligung entfernt, kann der Andere die Errichtung eines neuen, baugleichen Zauns verlangen.
Welche kommunalen Vorgaben müssen beachtet werden?
Die Höhe als auch die Art des Zaunes können durch eine Kommune bestimmt werden. Oft sind hohe Zäune und blickdichte Sichtschutzzäune kritisch. Hier sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem örtlichen Bauamt informieren!
Wann bin ich zur Errichtung eines Zauns verpflichtet?
Je nach Nachbarrechtsgesetzeslage der Länder kann eine Einzäunung beispielsweise zum Schutz vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich sein. Auch die Verkehrssicherungspflicht spielt eine große Rolle: Gefährliche Bereiche, wie zum Beispiel steile Abhänge, Stellen zu stark befahrenen Straßen oder Gartenteiche, sollten gegen unbefugtes Betreten gesichert sein. Je nach Versicherungsschutz kann es schon wegen (grob) fahrlässigen Verhaltens keine Versicherungsleistung geben. Bei entstandenem Schaden muss ggf. der verkehrssicherungspflichtige Eigentümer diverse Ansprüche auf Schadensersatz (§ 823 BGB) akzeptieren.
Tipps für einen reibungslosen Zaunbau
- Reden Sie mit Ihrem Nachbarn über die geplante Zaunanlage. Dies verhindert überraschende Blicke und eventuelle Auseinandersetzungen.
- Ermitteln Sie die genaue Grundstücksgrenze(n), damit kein Rückbau des Zaunes notwendig ist.
- Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bauamt über die unterschiedlichen Regelungen bei Zäunen.
- Hinterfragen Sie, ob Sie selbst der Verkehrssicherungspflicht gerecht werden, um eventuelle Risiken zu vermeiden.
Die Informationen wurden nach unserem besten Wissen zusammengetragen. Angaben ohne Gewähr! Bei rechtlichen Fragen kontaktieren Sie bitte einen Fachanwalt. Wir hoffen, dass wir Ihnen einen kleinen Einblick in das Nachbarschaftsrecht im Bezug auf Einfriedungen bzw. Zäunen geben konnten!